Betreuung
Einen rechtlichen Betreuer bekommen Menschen, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Ich werde von den Betreuungsgerichten als Berufsbetreuer gem. § 1897 Abs. 6 BGB bestellt. Ich biete somit im Rahmen meiner selbständigen Berufsausübung Betreuungen gem.
§ 1896 ff. BGB an.
Demnach ist eine Betreuung nur möglich, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht gänzlich oder nur teilweise eigenständig besorgen kann. Betreuung ist heutzutage als Hilfe nur in den Bereichen gedacht, in denen man auf Unterstützung angewiesen ist und zeitlich begrenzt
Ich vertrete die Interessen meiner Betreuten, berate und gebe individuelle Unterstützung für den Erhalt und die Wiedererlangung Ihrer persönlichen Eigenständigkeit.
Ich bin ein Mensch an Ihrer Seite und begleite und unterstützte Sie.
Beispiele für Aufgabenbereiche:
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Vermögenssorge
- Vertretung vor Behörden, Sozialversicherungsträger und Kranken- und Pflegekasse
Die Arbeit von Berufsbetreuern wird von den Betreuungsgerichten kontrolliert. Darüber hinaus bekennen wir uns in besonderer Weise zur Qualität unserer Arbeit. Wir sind deshalb fast alle zertifiziert vom Qualitätsregister des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB).